Zusammenhalt durch Weiterbildung

Sprache ist die Grundlage zur Integration von Zugewanderten. Die Teilnehmenden lernen von den ersten Schritte bis zur berufsbezogenenen Sprachprüfungen. In Angeboten zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe werden die Zugewanderten vorbereitet auf ihr zukünftiges Leben und ihre Berufstätigkeit in ihrer Heimat. Eine Information in leichter Sprache über Integrations-Kurse des BAMF finden Sie hier
Die Sprachkurse an Volkshochschulen sind Bestandteil der Sprachförderkette des Landes Schleswig-Holstein, die gemeinsam mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein, den Volkshochschulen und anderen Akteuren in der Integrationsarbeit entwickelt wurde. 
Volkshochschulen ermöglichen darüber hinaus auf vielfältige Weise Begegnung und interkulturelles Lernen und fördern damit ein friedliches demokratisches Miteinander vor Ort. 
Weiterbildung trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, wenn ihre Programme die Bildungsbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung und der Zugewanderten gleichermaßen im Fokus haben und gemeinsame Bildungsprozesse initiieren. 

Sie möchten Deutsch lernen?

Für Beratungen zu unseren Integrationskursen und Sprachprüfungen kommen Sie bitte zu unseren Sprechzeiten.

ACHTUNG: In den Sommerferien (22.07. - 30.08.2024) findet KEINE Sprechstunde stat!

Sprechzeiten Integration

montags            15:00 – 17:00 Uhr

donnerstags      10:00 – 12.00 Uhr

 

Für die Teilnahme in einem Deutschkurs müssen Sie zunächst eingestuft werden. Die kommenden Termine für unsere Einstufungstest finden Sie hier:

Termine Einstufungstests für Integrationskurse

Die nächsten Einstufungstermine für Integrationskurse finden statt am:

30.09.2024 um 8:00 Uhr

25.11.2024 um 8:00 Uhr

 

Der Test findet statt in der vhs Heide (Große Westerstraße 4).

Sie müssen sich für den Test nicht anmelden. Die Plätze sind allerdings begrenzt.

 

Das müssen Sie zum Termin mitbringen:

  • Original der Verpflichtung bzw. Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs
  • ein Ausweisdokument
  • ggfs. einen Leistungsbescheid des Jobcenters falls keine Kostenbefreiung vorliegt. Wenn Sie berufstätig sind, bringen Sie bitte Ihre zwei letzten Gehaltsabrechnungen mit.

 

Die Einstufungstests fangen immer pünktlich an.

 

 

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