Ihre Fragen unsere Antworten

Wie kann ich mein Sprachniveau selbst einschätzen?

Da wir in unseren vielfältigen Angebot an Sprachkursen unterschiedliche Sprachniveaus als Voraussetzung haben, besteht die Möglichkeit für Sie, dass Sie sich online unter klett-sprachen.de/einstufungstest  selbst testen. Nach dem Durchlauf des Online-Test erhalten Sie am Ende eine Auswertung mit Ihrem Sprachniveau, so dass Sie sich für das für Sie richtige Sprachkursangebot anmelden können. Für einige Kurse ist vor der Anmeldung ein Sprachtest notwendig. Dies finden Sie dann auch in den Kurstexten mit angegeben. Für solche Kurse können Sie dann Ihre erhaltene Sprachniveau-Auswertung uns gerne per Mail unter vhsstadt-heidede zukommen lassen und wir können Ihre Anmeldung zum gewünschten Kurs dann durchführen.

Sie können aber auch gerne bei uns in der vhs zu unseren Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr, mittwochs von 09:00-12:00 Uhr) einen Einstufungstest in verschiedenen Sprachen machen. Nach Auswertung Ihres Tests können wir Ihnen dann den für Sie richtigen Sprachkurs anbieten. 

Gutscheine

Machen Sie Ihren Lieben doch einmal eine Freude und schenken Sie einen Gutschein für einen Kurs oder eine Veranstaltung der Volkshochschule Heide. Der Geschenkgutschein ist bei uns in der Geschäftsstelle, Große Westerstr. 4, zu den Öffnungszeiten erhältlich und Sie können ihn per EC-Cash bei uns bezahlen.

Bei Fragen zu diesem Angebot können Sie uns auch gerne telefonisch unter (04 81) 69839368 erreichen.

Häufig gestellte Fragen bei Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein - was muss ich wissen?
Neu - auch für anerkannte Online- oder Hybrid-Veranstaltungen kann Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden!
Neu - es kann ein Zuschuss (Weiterbildungsbonus Pro)  auch für Bildungsurlaub bei der Investitionsbank SH gestellt werden. Nähere Angaben und dazu alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte des Landes und der Kommunen
  • Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldaten und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes haben keinen Anspruch nach dem WBG. Für diesen Personenkreis gelten Sonderregelungen des Bundes.

Wann und wie oft kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Dies können Sie erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses einreichen. Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht nicht, soweit Ihnen bereits für das laufende Kalenderjahr von einem früheren Arbeitgeber Bildungsfreistellung gewährt worden ist. Wie Sie vorgehen müssen, um einen Bildungsurlaub zu beantragen sehen Sie im Infoblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. 

Ich wohne nicht in Schleswig-Holstein, arbeite aber hier. Welches Gesetz gilt für mich?

Bildungsanspruch betrifft einen Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Darum ist entscheidend, wo Sie arbeiten, evtl. auch, wo der Firmensitz ist. Ihr Wohnsitz spielt also keine Rolle.

Was genau steht im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein?

Für Schleswig-Holstein regelt das Weiterbildungsgesetz (WBG, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/bildungsurlaub.html ) für alle Beschäftigten in Schleswig-Holstein die Bildungsfreistellung (auch häufig Bildungsurlaub genannt). Es sichert das Recht jedes Menschen auf Weiterbildung und umfasst gleichrangig die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung, sowie Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement. Bildungsfreistellung bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Ich möchte einen Bildungsurlaub buchen. Wie gehe ich vor?

Sie wählen einen Bildungsurlaub bei uns aus. Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Weiterbildung und sprechen den Termin der Freistellung ab. Für Sie wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn, jedoch im beiderseitigen Interesse, so früh wie möglich vor der Weiterbildung muss die Teilnahme beim Arbeitgeber beantragt werden. Sie melden sich verbindlich (online, telefonisch, persönlich) zu unserem Bildungsurlaub an. Eine Anerkennung für Ihren Arbeitgeber übersenden wir Ihnen im Anschluss daran, die Sie dann Ihrem Antrag auf Freistellung beifügen können. Eine Kündigungsmöglichkeit mit Stornierung der Kosten haben Sie bei uns in schriftlicher Form (auch per Mail) bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsfreistellungsveranstaltung. Bei anderen Rücktrittsgründen bleiben Sie kostenpflichtig. Sie erhalten ca. 4 Wochen vor Beginn eine Rechnung von uns mit unserer Bankverbindung und den Zahlungsfristen. Sollte der Bildungsurlaub abgesagt werden müssen, so erhalten Sie auch ca. 4 Wochen vor Beginn eine Absage von uns, entweder telefonisch oder aber per Mail.

Wer zahlt die Kosten des Bildungsurlaubs?

Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Das Entgelt für den Bildungsurlaub, Fahrtkosten etc. muss der Arbeitnehmer tragen. Es gibt jedoch auch Fördermöglichkeiten über den Weiterbildungsbonus Pro. Hierüber werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert. Über diesen Link können Sie sich darüber informieren. Beratungen und weitergehende Informationen dazu können Sie telefonisch unter 0431-9905-2222 oder aber per Mail unter foerderprogrammeib-shde erhalten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu einem Bildungsurlaub zu erhalten. Wann Bildungsurlaub von Krankenkassen bezuschusst wird, finden Sie über diesen Link

Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?

Sie schließen die Weiterbildung erfolgreich ab und erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Wieviel Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu pro Jahr?

  • Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden (fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr). Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird regelmäßig mehr oder in Wechselschicht gearbeitet, kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Kann mein Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn betriebliche Gründe bzw. dienstliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dagegensprechen. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung unverzüglich und schriftlich unter Angabe des Grundes mitteilen. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht. Wurde die Freistellung für das laufende Kalenderjahr wiederholt abgelehnt, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen. Ablehnungsgründe können dann nicht mehr entgegengehalten werden.

Was passiert, wenn ich krank werde?

  • Der Anspruch auf Bildungsfreistellung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie während der Weiterbildungsveranstaltung erkranken. Das gilt für die Tage, an denen Sie wegen Arbeitsunfähigkeit nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten und die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist.
  • Sollten Sie kurzfristig vor Beginn des Bildungsurlaubs krank werden, legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung vor und Ihre Anmeldung wird dann kostenfrei storniert.
     

Sind die Bildungsurlaube der vhs Heide anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltungen?

Unsere Bildungsurlaube, sind von der in Schleswig-Holstein zuständigen Behörde – der Investitionsbank Schleswig-Holstein – anerkannt.

Ich möchte mich nicht freistellen lassen oder bin nicht (mehr) berufstätig, kann ich trotzdem teilnehmen?

Sie können unsere Bildungsurlaube gerne auch buchen, wenn Sie nicht (mehr) berufstätig sind oder aber keinen Antrag über Ihren Arbeitgeber auf Bildungsfreistellung stellen möchten.

Fragen zu Anmeldung, Bezahlung, Ermäßigung, Stornierung

Wie kann ich mich verbindlich anmelden?

Sie können sich vor Beginn unserer Kurse

  • persönlich in der Geschäftsstelle
    Mo., Di., Do. 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
    Mi., 09:00 - 12:00 Uhr
  • per Telefon
    unter 0481 / 69839368 oder 69839507
  • per Fax
    faxen Sie das eingescannte Anmeldeformular an vhsstadt-heidede
  • online
    Ihren gewünschten Kurs auswählen. Nach Anklicken der drei Buttons AGB, Datenschutzerklärung und verbindliche Anmeldung auf „weiter“ klicken. Nach Überprüfung Ihrer Anmeldedaten auf „jetzt kostenpflichtig anmelden“ klicken.
     
    Denken Sie bei Ihrer Anmeldung bitte daran, dass diese frühzeitig erfolgen sollte, da wir und unsere DozentInnen eine Vorlaufzeit zur Vorberreitung der Kursangebote brauchen. Wir schauen bei normalen Kursen ca. 3-4 Tage vor Beginn, ob genügend Anmeldungen vorhanden sind. Ist dies der Fall findet der Kurs statt. Sollten nicht genügend Anmeldungen vorhanden sein, nur dann melden wir uns bei Ihnen und sagen den Kurs ab.

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

Die bekommen Sie nur, wenn Sie sich online angemeldet haben. Sie erhalten nach verbindlicher Anmeldung direkt eine Bestätigung per Mail zugesandt.

Bekomme ich Nachricht, dass der Kurs stattfindet?

Nur wenn Sie uns Ihre E-Mail Adresse hinterlegt haben, bekommen Sie automatisch 3 Tage vor Kursbeginn eine Nachricht, dass der Kurs stattfindet. Haben wir keinen E-Mail Kontakt von Ihnen bekommen Sie nur Nachricht von uns, wenn der Kurs nicht stattfindet. Absagen teilen wir Ihnen für Kurse ca. 3 Tage vor Beginn, bei Bildungsurlauben 4 Wochen vor Beginn mit. Ansonsten kommen Sie bitte zum verbindlich gebuchten Kurs zum angegebenen Termin und Kursort.

Wann muss ich das Kursentgelt zahlen?

Ihre Entgeltpflicht entsteht mit der Anmeldung zur Veranstaltung. Das Kursentgelt ist vor Beginn des Kurses fällig. Sie können in der Geschäftsstelle per EC-Cash zahlen. Eine Überweisung richten Sie unter Angabe Ihres Namens und der Kurs-Nr. an die Stadtkasse Heide, Sparkasse Westholstein, IBAN DE 442225 0020 0060 0003 87. 

Der Kauf eines Gutscheins ist nur per EC-Cash-Zahlung möglich.

Wenn der Kurs ausfällt, bekomme ich eine Erstattung?

Teilen Sie uns bei Absage des Kurses bitte Ihre Bankverbindung mit, damit wir das Entgelt auf Ihr Konto erstatten können.

Kann ich von der Anmeldung zurück treten?

Sie haben das Recht ohne Zahlungsverpflichtung, vom Vertrag schriftlich ohne Angaben von Gründen zurückzutreten.

Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und sind möglich:

  • Bei normalen Kursen, Wochenend- und Kompaktseminaren bis zu 4 Werktagen vor Beginn
  • Bei Bildungsurlauben 4 Wochen vor Beginn

Mündliche und anderweitige Abmeldungen bei der Kursleitung sind ausgeschlossen. Ein Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und entbindet Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Teilnehmerzahl

Grundsätzlich finden unsere Kurse nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen statt. Sind weniger Teilnehmer*innen angemeldet, entscheidet die vhs über Absage, Zusammenlegung oder Weiterführung der Kurse. Nach Absprache ist mit einer erhöhten Gebühr auch das Lernen in Kleingruppen möglich (eine Ermäßigung ist dann ausgeschlossen). Sinkt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses kann die vhs den Kurs auflösen oder mit anderen Kursen zusammenlegen.

Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?

Auf Antrag können Sie gegen ein Entgelt von 3,00 Euro eine Teilnahmebescheinigung nach Ende des Kurses erhalten.

Hausordnung

Die vhs verfügt über eigene Räumlichkeiten, aber auch angemietete Räume. Im Interesse aller Nutzer*innen für ein gutes Lernen Miteinander beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Hinterlassen Sie Ihren Raum nach dem Unterricht sauber und ordentlich, insbesondere in unveränderter Bestuhlung
  • Bitte wischen Sie die Tafeln ab und legen Sie die Materialien zurück
  • Bitte schließen Sie die Fenster und löschen das Licht
     
    In unseren Gebäuden und auch in den Fremdräumen gilt Rauchverbot. Offenes Feuer durch Kerzen, Teelichter und Ähnliches ist ebenfalls untersagt. Eine Rauchzone mit Aschenbechern finden Sie vor dem Gebäude.
     
    Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Kursbesuchern auf dem Weg von und zu den Lehrstätten sowie beim Gebrauch von Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, können wir keine Haftung übernehmen!
    Ebenso haften wir nicht für das Abhandenkommen von Geld, Wertsachen und Garderobe.
    Nehmen Sie in den Unterrichtsräumen und in den Pausen Rücksicht auf andere Kurse und regulieren Sie die Lautstärke der Musik- und anderen technischen Anlagen.
     
    Das vhs-Team bedankt sich bei Ihnen für die Beachtung der Regeln. Sie fördern damit ein gutes „Miteinander lernen“!

Fragen zu aktuellen Corona-Regelungen

Informationen zum aktuellen Verhalten in Bezug auf Corona

Seit dem 17.11.2022 gilt in Schleswig-Holstein keine Isolationspflicht mehr. Das bedeutet, dass Menschen mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion nicht mehr zu Hause bleiben und sich dort isolieren müssen.

Nur noch das Tragen einer Maske ist dann für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen zwingend erforderlich. 

Die vhs Heide hat sich in den vergangenen drei Jahren sehr darum bemüht, alle Teilnehmenden, Dozentinnen und Dozenten und Mitarbeiterinnen bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen.
Gleichzeitig freuen wir uns sehr, diese anstrengende Zeit voller Beschränkungen größtenteils hinter uns gelassen zu haben und endlich wieder im ganzen Haus Lernende begrüßen zu können. 

Damit wir nun möglichst gut durch die kalte, nasse Jahreszeit kommen und weder eine Corona- noch eine Influenzawelle in der vhs Heide erleben, möchten wir Sie bitten:

  • Helfen Sie mit, Infektionen zu vermeiden - am besten durch Abstand, Stoßlüften und regelmäßiges gründliches Händewaschen und -desinfizieren
     
  • Bitte erscheinen Sie zum Schutz aller nicht mit einer Corona-Infektion zum Unterricht!

Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen mit Ihnen!

Ihr vhs Team

 

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