Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Wir freuen uns, dass wir eine weitere Qualitätstestierung erreicht haben.
Nunmehr sind wir auch zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung der AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). 
Wir haben für folgende Fachbereiche die Zertifizierung durch die ZERTPUNKT GmbH erhalten:

FB 1 = Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGB III

FB 3 = Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III

FB 4 = Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III 

Nach intensiver Qualitätsarbeit wurde uns am 19. Juni 2018 bescheinigt, dass wir alle Qualitätsanforderungen auch für dieses Gütesiegel erfüllt haben.

Ihr grüßt Sie herzlich Ihr VHS Team

Anerkannter Träger der Weiterbildung

Wir erfüllen auch die Qualitätsanforderungen des Landesverbands der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V. als staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung. Die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) wurde uns auch ab dem 09.11.2022 weiterhin für 4 Jahre vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein verliehen. Dies bedeutet für uns, dass wir auch in Zukunft berechtigt sind, Bildungsurlaube für Sie anzubieten

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